Ab dem 1. Juli 2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer neu berechnet. Die Reform zielt auf mehr Klimaschutz ab und will sparsame Autos begünstigen. Nachstehend die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Welche Autos sind betroffen?
Die Änderungen betreffen grundsätzlich nur Pkw, die vom 1. Juli 2009 an erstmals zum Verkehr zugelassen werden.
- Was passiert mit Autos, die am 1. Juli schon zugelassen sind?
Das hängt vom Zeitpunkt der Erstzulassung ab. Wurde das Auto vom 5. November 2008 bis zum (morgigen) Dienstag (30. Juni) angemeldet, so wird die Kfz-Steuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt es die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, so verlängert sich dieser Zeitraum um ein weiteres Jahr, maximal aber nur bis Ende Dezember 2010. Nach Ende des steuerfreien Zeitraums prüft das Finanzamt von sich aus, ob die alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter günstiger ist, und setzt die niedrigere fest.
Pkw, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden, werden weiter wie bisher besteuert.
- Wie wird die neue Kfz-Steuer für Pkw, die ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, berechnet?
Die Steuer besteht aus zwei Teilen: Die ökologische Komponente beruht auf dem CO2-Wert des Fahrzeugs, der sich in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung (Teil I) findet. Ein Teil dieses CO2-Wertes bleibt steuerfrei. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2011 sind es 120 g/km. Jedes Gramm CO2 pro Kilometer, das darüber hinausgeht, wird mit zwei Euro besteuert.
Hinzu kommt ein hubraumbezogener Sockelbetrag in Höhe von zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Pkw mit Otto- und Wankel-Motor und 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel und Elsbett). Der niedrigere Betrag für Pkw mit Fremdzündungsmotor soll pauschal den Nachteil ausgleichen, den die Halter solcher Pkw durch die höhere Belastung von Otto-Kraftstoff durch die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) haben.
- Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes soll künftig sinken. Welche Auswirkungen hat das?
Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes soll ab 1. Januar 2012 von 120 g/km auf 110 g/km und ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km sinken. Davon sind jeweils die ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen Pkw betroffen. Für die zuvor zugelassenen Pkw hat dies keine Auswirkungen.
- Wo finde ich die für meinen Pkw benötigten Angaben?
Für die Besteuerung von erstmals ab Juli zugelassenen Pkw werden folgende Angaben benötigt: CO2-Wert, Hubraum und Antriebsart. Diese Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in den Feldern V.7, P.1 und P.3.
- Wann und wie wird die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw gewährt?
Die befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro wird für Diesel-Pkw gewährt, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden. Damit die Steuerbefreiung wirksam wird, ist es erforderlich, dass bereits am Tag der Erstzulassung eine emissionsbezogene Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgewiesen ist.
- Wie werden mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder Bio-Diesel betriebene Pkw bei der CO2-orientierten Kfz-Steuer behandelt und wie sieht es bei bivalenten Antrieben aus?
Der amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung. Auch für Hybrid-Pkw gilt der im Feld V.7 eingetragene CO2-Wert.
- Was gilt für reine Elektro-Pkw?
Für reine Elektro-Pkw gilt unverändert eine Sonderregelung: Sie sind ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für die Dauer von fünf Jahren von der Kfz-Steuer befreit. Nach Ablauf der Befreiung werden sie wie leichte Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, wobei sich die Steuer um die Hälfte ermäßigt.
- Können verbrauchs- und damit CO2-günstige Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind, in die CO2-orientierte Kfz-Steuer einbezogen werden, falls diese für sie günstiger ist?
Dies geschieht von Amts wegen bei Pkw, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden sind. Für sie gilt dann die jeweils günstigere Regelung.
Für Pkw, die davor zugelassen wurden, besteht diese Möglichkeit nicht. Unabhängig davon sieht das Gesetz vor, dass alle Pkw, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen worden sind und deren Kfz-Steuer nach altem Recht bemessen wird, ab Januar 2013 in die Neuregelung der Kfz-Steuer einbezogen werden.
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Kleine Benziner sind am besten dran
Nach jahrelangen Diskussionen tritt am Mittwoch die neue Kfz-Steuer in Kraft. Auch künftig gilt der Grundsatz, dass kleine Autos weniger Steuern kosten. Konkret ändert sich allerdings für alle Autobesitzer – nichts. Denn erst Fahrzeuge, die tatsächlich ab diesem 1. Juli neu zugelassen werden, werden nach dem neuen Gesetz besteuert. Dabei tritt die Größe des Hubraums als Bemessungsgrundlage hinter den Kohlendioxid-Ausstoß zurück.
Zunächst gilt dabei ein Freibetrag, der auf EU-Vorgaben beruht. Bis 2011 bleiben Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von maximal 120 Gramm pro Kilometer steuerfrei, bis 2012/13 Autos mit bis zu 110 Gramm und ab 2014 Pkw mit 95 Gramm pro Kilometer oder weniger. Diese Grenzwerte gelten dann aber jeweils für Neuzulassungen. So sollen die Hersteller dazu gebracht werden, Schritt für Schritt schadstoffärmere Autos anzubieten.
Zwei Euro pro Gramm
Jedes über die Zielvorgaben hinaus gehende Gramm kostet zwei Euro Steuer pro Jahr. Zusätzlich gibt es einen Sockelbetrag von zwei Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Autos mit Ottomotoren und 9,50 Euro für Diesel-Pkw. Für Autos mit Wankelmotoren gelten besondere Berechnungsformeln.
Aus diesen Vorgaben ergibt sich auch ohne große Rechenakrobatik, dass Fahrzeuge mit niedrigem Hubraum und Benzinmotor am geringsten besteuert werden. Wer einen Wagen mit effektivem Hybridantrieb sein eigen nennt, kann aber auch bei größerem Hubraum viel Steuer sparen.
Alle Fahrzeuge, die vom 5. November bis Dienstag (30. Juni) neu zugelassen worden sind, werden erst einmal ein Jahr lang steuerfrei gestellt – Autos, und seien sie noch so sauber, die ab Mittwoch zugelassen werden, aber nicht. Das hat nichts mit der neuen Steuer zu tun, sondern ist Bestandteil des «Schutzschirms für Arbeitsplätze». Es dient neben der Abwrackprämie als Anreiz zum Autokauf.
Erfüllt der bis Dienstag zugelassene Pkw die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, so bleibt er ein weiteres Jahr steuerfrei, maximal bis 31. Dezember 2010.
Danach prüft das Finanzamt von sich aus, ob die alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest. Autos, die vor dem 5. November 2008 zugelassen worden sind, werden weiter wie bisher besteuert.
An der Spitze 71 Euro weniger
Wer also den Neukauf eines Autos plant, kann kräftig sparen, wenn er sich am CO2-Ausstoß orientiert. Nach Berechnungen des ADAC ist der größte Steuersparer tatsächlich der Toyota Prius Hybrid mit 1,8 Litern Hubraum, der neben dem Benzin- auch noch einen Elektroantrieb hat, nach Werksangaben etwa vier Liter auf 100 Kilometer verbraucht und dabei 92 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Der Steuerbescheid für ihn fällt mit 30 Euro um 71 Euro pro Jahr geringer aus als nach der alten Regelung.
Tabellen für die Berechnung des neuen Steuersatzes bieten unter anderem der ADAC und das Bundesfinanzministerium an:
http://www.bundesfinanzministerium.de/
http://www.adac.de/



